250 Tage im Jahr Stillstand der Turbine!
Ein unglaublicher Verwaltungsskandal!
Wasserkraft „Rote Mühle“ im Natura 2000 Gebiet Mittlere Schwarza
Flusslandschaft des Jahres 2006/Thüringen
Die Story:
- Mit Planergänzungsbeschluss vom 12.05.2009 wurde ohne FFH-Vorprüfung und Umweltverträglichkeitsprüfung eine Wasserkraftanlage in Glasbach-Mellenbach im Nationalpark Thüringer Wald und FFH Gebiet Mittleres Schwarzatal genehmigt.
- 2012 Baustopp durch öffentlichen Druck in der Presse bis zur Generalstaatsanwaltschaft und EU-Kommission. Treffende Begründungen in der Baueinstellungsverfügung zum Baustopp waren die nicht genehmigte Betonrinne als Mühlgraben, illegale Abholzungen in streng geschützten Lebensraumtypen Anhang I der FFH-Richtlinie in der Aue und am Ufer.
- Mit Planfeststellungsbeschluss 2015 und nachgeholter Umweltverträglichkeitsprüfung werden diese gravierenden Eingriffe in die Schutzgüter und europarechtlich geschützter Biotope und Arten, Verbote der Naturparkverordnung Thüringer Wald und Landschaftsschutzgebiete (LSG), die rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen nach § 26 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz besonderer Schutz für Natur und Landschaft besteht, einfach ohne jegliches übergeordnetes öffentliches Interesse legalisiert.
- Antwort der Landesregierung 2012 im Landtag, man brauche keine Rücksicht zu nehmen, da die Schwarza bereits den guten ökologischen Zustand nach Wasserrahmenrichtlinie erreicht hätte (Kleine Anfrage Drucksache 5/5310 vom 05.12.2012).
- Das ist nicht richtlinienkonform und falsch. Die Länderarbeitsgruppe Wasser (LAWA) stellt fest: „Ohne Durchgängigkeit bis zum Meer für Wanderfische kann es keinen guten Zustand geben“.
- 2017 streicht das Verwaltungsgericht Gera wesentliche ökologische Auflagen des Planfeststellungsverfahrens, dem weder Fachbehörden, Landratsamt noch die Umweltverbände zugestimmt haben.
- 2019 wird weiter ungeniert in den FFH- Lebensräumen 91E0*, 6430 & 3260 abgeholzt und gebaut.
- Grünes Umweltministerium sieht auf Anfrage des Umweltausschusses keinen Handlungsbedarf. Auch eine persönliche Vorsprache änderte nichts.
- Klage zum Rückbau und möglichen Straftatbeständen ist in Prüfung.
- Beschwerde an EU Kommission aus 2012 wird aktiviert.
In einem Leitfaden verweist die EU-Kommission eindringlich darauf: „In der Wasserrahmenrichtlinie wird klargestellt, dass ein Projekt nicht fortgesetzt werden kann, wenn es nicht im Einklang mit den übrigen EU-Rechtsvorschriften steht“. Dies bedeutet, dass ein Projekt nach der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) nicht genehmigt werden kann, wenn es zwar nicht die WRRL-Ziele beeinträchtigt, dafür aber die Integrität eines Natura-2000-Gebiets verletzt. Urteil des Gerichtshofes EuGH – 14.01.2016 Rs. C-399/14 – Dresdner Waldschlösschenbrücke Randnummer 77: „Zu den wirtschaftlichen Kosten des vom vorlegenden Gericht angesprochenen Abrisses ist festzustellen, dass diesen Kosten nicht die gleiche Bedeutung zukommt, wie dem mit der Habitatrichtlinie verfolgten Ziel der Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen.
Eine Schande für Thüringer Umweltministerium und Verwaltungsgericht.
Lesen Sie dazu den folgenden OTZ Bericht und von uns angehängte Fotodokumente.
OTZ+Umweltskandal+Rote+Mühle+Schwarza
Gerhard Kemmler
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