WASSERRAHMENRICHTLINIE WIRD NICHT ANGEFASST!

Vorstellung der Ergebnisse zum Fitness Check der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) durch die EU-Kommission am 12. Dezember 2019. Eine Zusammenfassung unter:

https://ec.europa.eu/environment/water/fitness_check_of_the_eu_water_legislation/documents/SWD_2019_440_F1_SWD_FITNESS_CHECK_EXECUTIVE_SUMMARY_DE_V4_P1_1058675.pdf

Ein Zitat: „Die nächste Runde von Maßnahmenprogrammen wird maßgeblich sein, um den erforderlichen Fortschritt zur Erreichung der Umweltziele bis 2027 sicherzustellen. Da derzeit für mehr als die Hälfte der europäischen Wasserkörper eine Ausnahmeregelung gilt, sind die Herausforderungen für die Mitgliedstaaten erheblich. Nach 2027 wird es weniger Ausnahmemöglichkeiten geben, da Verlängerungen nach Artikel 4 Absatz 4 (Fristverlängerungen) nur in Fällen genehmigt werden können, in denen zwar alle Maßnahmen ergriffen wurden, die Ziele sich aufgrund der natürlichen Gegebenheiten jedoch nicht bis 2027 erreichen lassen“.

Es drohen vermutlich horrende Strafzahlungen, wenn die Umsetzung nicht in allen Bereichen ernsthafter als bisher durchgesetzt wird.

5.500 Wissenschaftler*innen hatten an die Europäische Kommission appelliert, die WRRL in jetziger Form beizubehalten.

Die biologische Vielfalt Europas hängt von gesunden Süßwasserökosystemen ab:

Wir, die unterzeichnenden Wissenschaftler, setzen uns für die Erhaltung des EU-Gesetzes über sauberes Wasser, der Wasserrahmenrichtlinie ein. Wir fordern die Mitgliedstaaten und die neue Europäische Kommission auf, die Wasserrahmenrichtlinie in ihrer jetzigen Form zu erhalten und ihre Wirksamkeit zu erhöhen.  

Die Umsetzung ist der Schlüssel zur Sicherstellung, dass Süßwasserökosysteme.

Süßwasserökosysteme sind das Herzstück der Natur und bieten neben der artenreichen Biodiversität ein breites Spektrum an Ökosystemdienstleistungen für den Menschen und mindern die Auswirkungen von Überschwemmungen bis hin zur Unterstützung von Ökotourismus und Landwirtschaft.

Dennoch gehören Süßwasserökosysteme zu den am stärksten gefährdeten der Welt. Weltweit sind die Populationen von Süßwasserarten sind in den letzten Jahrzehnten um 83% zurückgegangen.

Für weitere Verbesserungen der Wasserqualität und -quantität, die erreicht werden sollen, braucht es neue Impulse sowohl von den Mitgliedstaaten als auch von der Europäischen Kommission.

Kommentar des BUND:

Die Wasserrahmenrichtlinie wird nicht angefasst. Endlich ein klares Signal für den Umweltschutz in der EU. Die Wasserrahmenrichtlinie, das Kerngesetz zum Schutz unserer Lebensgrundlage Wasser, wird nicht geändert. Das ist zum Ende des Jahres ein guter Tag für den Naturschutz in Europa.

Allen Teilnehmer an der auch hier publizierten öffentlichen Konsultation/Kampagne Anfang 2019 sei an dieser Stelle besonders gedankt. Stellvertretend kann hier (BUND Dank Konsultation 12.12.2019) die Reaktion des BUND eingesehen werden.

Im März 2020 findet der EU Ministerrat unter kroatischer Präsidentschaft statt. Dort könnten die Mitgliedstaaten erneut für eine Öffnung der WRRL plädieren. Wahrscheinlicher ist jedoch, dass die WRRL erst beim darauffolgenden Rat im Juni behandelt wird.

Unser Ziel bis dahin wird es sein, dass Deutschland andere Mitgliedstaaten überzeugen kann, sich ebenfalls gegen eine Öffnung der WRRL auszusprechen.

Also weiterhin „Druck“ aufbauen!