Schwerpunkt ist das Streitobjekt „Leitfaden Wasserkraft in Natura 2000“. Er wurde trotz scharfer Proteste der europäischen Umweltverbände von der EU-Kommission veröffentlicht. Wir haben den Eindruck, dass die Kommission in dem zwar nicht rechtsverbindlichen Leitfaden mindestens Art. 6 Abs. 4. der FFH-Richtlinie verletzt, weil durch Anstau geschädigte Flächen Anhang I in Fließgewässerlebensräumen nicht ausgleichbar und damit nicht zulässig sind.
https://ec.europa.eu/environment/nature/natura2000/management/docs/hydro_final_june_2018_de.pdf
Die Antwort der Kommission und unsere Reaktion darauf, können Sie demnächst hier nachlesen.
Anlage