2020 – Ein Jahr zum Vergessen

Wir begrüßen unsere Leser im Jahr 2021 mit den besten Wünschen und entschuldigen uns für die Nachrichtenlücke im vorigen Jahr.

Der Verwaltungsskandal in Thüringen mit der Wasserkraft „Rote Mühle“ setzt sich im Teil 3 fort. Die folgenden Folien stellen in Kurzfassung das Geschehen in der Schwarza im ersten Jahr der neuen Wasserkraftanlage dar. Weitere Beispiele für den Thüringer Wasserkraftvollzug, in Dorndorf, Treben und an der Weißen Elter finden sich hier:

PDF – Wasserkraftvollzug Thüringen

Anfang April 2020 war das Wasser der Schneeschmelze aufgebraucht. Es wurde, wie erwartet auf das Mindestwasser zugegriffen und die Wasserkraftanlage schaltete der Betreiber erst nach Einschaltung des Landrates, der Kripo Saalfeld und schließlich des Staatssekretärs abgeschaltet. Erstaunlicher weise, war der Mindestwasserpegel an der Mauer verschwunden. Und es ist nicht zu glauben! Die Behörde in Weimar, so unsere mündliche Information, erlaubte entgegen dem Planfeststellungsbeschluss den Leerdurchlauf von Schwarzawasser durch das Kraftwerk, was nahezu zur Austrocknung der Schwarza führte. Und das in einem FFH-Lebensraums Anhang I Code 3260 von dieser Größe, ein weiterer Straftatbestand ist.

Aber im grünen Thüringen ist alles möglich. 4 Wochen nachdem das Verwaltungsgericht Gera im Juli 2020 in einem Wasserkraftverfahren in Gera/Weiße Elster den Verwaltungsakt des Landesverwaltungsamtes als ungültig und rechtswidrig erklärt hat, verfügt der Präsident des Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz den Bau eines Wasserkraftwerkes in Dornburg Saale mit dem gleichen vom Gericht verworfenen Verwaltungsverfahren. Übrigens die übliche Verwaltungspraxis, außer beim von uns erzwungen Planfeststellungsverfahren Rote Mühle. Es interessiert weder einen Thüringer Anglerverband noch BUND oder Nabu. Nach Ihrer Satzung sind sie zum Schutz der Naturgüter verpflichtet.

Am 17.012.2020 fordert dass EU-Parlament die Kommission auf, die sich auf systematische Verletzung der EU-Wasservorschriften beziehen, strikt und rasch zu handeln und fordert die Kommission auf, ihre Ressourcen in Bezug auf Vertragsverletzungsverfahren im Allgemeinen und das EU-Umweltrecht im Besonderen aufzustocken;

Die letzte Rache der vorigen EU-Kommission scheint die RICHTLINIE (EU) 2018/2001 vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen zu sein. Nicht umsonst hatten alle großen Umweltverbände Europas der „Junker-Kommission“ ein miserables Umweltmanagement bescheinigt. Die Energielobby hat natürlich die Einladung angenommen, ohne jede Rücksichtnahme auf die leidenden Flüsse und das EU Wasserrecht auch die Wasserkraft wieder auf den Thron zu heben. Umfassend können Sie sich unter

https://www.dafv.de/referate/gewaesser-und-naturschutz/item/440-bundestag-beschliesst-schwere-eingriffe-in-fliessgewaesser

informieren. Der DAFV hat alle Verbände gebeten bei ihren Landesregierungen Einfluss zu auf den Bundesrat zu nehmen. Einen Musterbrief finden sie hier..

Gerhard Kemmler hat, nachdem die Abgeordneten MdEP Herr Wölken (SPD) und Herr Häusling (Grüne) noch in letzter Minute am Vorabend des 17.12.2020 unsere Hinweise zu den Beschlüssen der Wassergesetzgebung aufgegriffen haben, die Problematik in Deutschland der Vizepräsidentin des EP FR. Barley und dem Rechtsausschuss im Europaparlament am Wochenende auf den Tisch gelegt. Wir informieren zeitnah über den Fortgang in dieser dramatischen Angelegenheit.