Hoffnungsschimmer aus Brüssel

Das EU-Parlament bekräftigt in RN 90. seine bereits in seiner Entschließung zur Erstellung eines Europäischen Kormoran-Managementplans 2008 geäußerten Standpunkte und weist darauf hin, dass die Reduzierung der von Kormoranen und anderen Raubvögeln in der Aquakultur verursachten Schäden ein wichtiger Wettbewerbs- und Überlebensfaktor ist, da diese Schäden die Produktionskosten erheblich steigern; fordert die Mitgliedstaaten auf, für Fischreiher und Kormorane von den geltenden Ausnahmeregelungen Gebrauch zu machen, und fordert die Kommission auf, den Erhaltungsstatus des Otters zu überprüfen;

Unter RN 91. fordert das Parlament die Kommission auf, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten Maßnahmen zu ergreifen, die die Kormoranbestände mit allen Mitteln drastisch auf ein derartiges Maß reduzieren, dass einerseits die Bestandserhaltung der Kormorane gewährleistet wird und andererseits keine Bedrohung für andere Arten entsteht und Schäden in den betroffenen Aquakulturen abgewendet werden; 

Schade, dass der Fischereiausschuss in seiner qualifizierten Vorlage vergessen hat, dass durch die Kreuzung des massenhaft vorkommenden chinesischen Kormorans/sinensis mit dem europäischen carbo carbo wohl der europäische Kormoran aussterben wird und, dass mittlerweile die meisten Gewässer in Deutschland fast leer gefressen wurden. Erste Monitoringuntersuchungen zur Wasserrahmenrichtlinie endeten ohne Fisch in der Prüfstrecke. Das gesamte regional angepasste genentische Potenzial der Fischfauna ist mit hoher Wahrscheinlichkeit mit nicht absehbaren Folgen vernichtet. Mit dieser Anzahl von Fischräubern ist nicht einmal im Ansatz die Qualitätskomponente „Fischfauna“ der Wasserrahmenrichtlinie zu erfüllen.

Der Öffentlichkeit ist nicht mehr bewusst, dass der  Fischereiertrag natürlicher Flüsse einst viele Millionen Menschen ernährt hat. Ehemals vorhandene und in manchen Flüssen noch vor 10 Jahren existierende Fischbiomassen von 300 bis 700 kg/ha, die zu 30 bis 50 % nachhaltig genutzt werden könnten, ist ein Potenzial welches weit über die Möglichkeiten der Aquakultur hinaus geht. Übrigens käme das den Anforderungen für den guten ökologischen Zustand der Wasserrahmenrichtlinie Anhang V  und der Oberflächenverordnung nahe.

Es bleibt nur zu hoffen, dass die EU-Kommission, die dauernd von Biodiversität redet, aber das Gegenteil tut, den Forderungen des Parlamentes endlich nachkommt.

2008 hat sie den Auftrag des Parlamentes für ein europaweites Management verweigert. Sie ist damit für eines der größten Umweltvergehen unter der Wasseroberfläche im Namen des (Vogel-) Naturschutzes verantwortlich.

Gerhard Kemmler

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