Beginn der Anhörung zu den neuen Bewirtschaftungsplänen bis 2027

Zum Zeitplan und Arbeitsprogramm zur Erstellung der Bewirtschaftungspläne 2021- 2027 konnten Verbände und interessierte Bürger gemäß Richtlinie den zuständigen Stellen der Flussgebiete letzte Hinweise zur Ausrichtung der Entwürfe zu den Bewirtschaftungsplänen der Wasserrahmenrichtlinie bis zum 22. Juni 2019 einreichen. Als Berater des DAFV hat der Vorsitzende des AV-Rothenstein e.V. die Stellungnahme für den Dachverband und den Verband Hessischer Fischer e.V. verfasst. Dies war notwendig, weil die bisherigen Bewirtschaftungspläne zu allgemein gefasst waren und die Probleme und Maßnahmen nicht eindeutig beschrieben wurden. Diese Kritik besteht in ganz Deutschland. In der beiliegenden Stellungnahme sind Themen aufgegriffen, die rechtzeitig in Bearbeitung genommen werden müssen. Der Zyklus Dez. 2019 – Anhörung bis Juni 2020 und Einarbeitung der Vorschläge bis Dez. 2020 wäre zu kurz.

Anlage

PDF DAFV Stellungnahme Bewirtschaftungspläne