Aufruf zur Stimmabgabe für den Erhalt der EU-Wasserrahmenrichtlinie über den Link des Deutschen Angelfischerverbandes!

Bitte über diesen Link mitmachen:

https://www.dafv.de/projekte/protectwater.html

Mach mit, mit wenigen Klicks kann jeder Angler einen wichtigen Beitrag für die Zukunft unserer Gewässer und Fische leisten.

184.811 Menschen aus verschiedenen Verbänden haben ihre Stimme bereits abgegeben. Helfen Sie uns, mit beindruckender Beteiligung in Brüssel, müssen wir der Richtlinie mehr Gewicht verschaffen.

Es gibt in Europa ein Gesetz, das schreibt vor, die Gewässer in Deutschland in einen „guten ökologischen Zustand“ zu überführen. Das bedeutet sauberes Wasser, gesunde Fischbestände, Gewässer frei von Wanderhindernissen und naturnahe Verhältnisse. Es kommt noch besser, ist dieser Zustand einmal erreicht, darf er sich nicht mehr verschlechtern. Das ist per Gesetz verboten. Wie manches Gute, kommt das Gesetz von der EU, gilt für ganz Europa und nennt sich Wasserrahmenrichtlinie oder kurz WRRL. 2003 ging es mit Gesetzeskraft in den Mitgliedsstaaten los. Die Bundesregierung ist für die Bundeswasserstrassen, also die großen Schifffahrtswege wie Rhein, Main, Donau, Mosel, Elbe, Oder und viele Kanäle verantwortlich. Um alle anderen Gewässer kümmern sich die jeweiligen Bundesländer.

Der Bund geht mit schlechtem Beispiel voran

Das Ergebnis ist nach 15 Jahren Umsetzung mehr als ernüchternd. Der Bund geht mit schlechtem Beispiel voran und die Länder beklagen fehlende Rahmenbedingungen für effektive Maßnahmen. So haben Stand heute gerade einmal 8 Prozent der Gewässer in Deutschland das Ziel erreicht. Deutschland belegt damit den drittletzten Platz in Europa.

Man kann sich nun fragen, waren die Ziele zu ambitioniert, oder hat man zu wenig Anstrengungen unternommen die gesetzten Ziele zu erreichen. Deutschland ist eine der größten Volkswirtschaften der Welt und gilt als Land der Ingenieure. Wir schicken Menschen zum Mond, aber schaffen es in 15 Jahren nicht, Schleusen und Wasserkraftwerke für Fische durchgängig zu machen. Als der DAFV den deutschen Wasserdirektor Thomas Stratenwerth im Rahmen einer Podiumsdiskussion mit dieser Frage konfrontiert hat, konnte dieser auch keine schlüssige Antwort liefern. An geeigneten technischen Lösungen mangelt es nicht. Es bleibt leider nur der Schluss, dass für viele Maßnahmen der politische Wille zur Umsetzung fehlt. Dem sollten die Angler mit der vereinten Kraft der Umweltverbände Europas entschieden entgegentreten.

Ziele beibehalten und keine weitere Fristverlängerung!

Man sagt: „Ein Ziel ohne einen Termin ist nur ein Traum“. Nachdem die Frist für die Umsetzung schon zwei Mal verlängert wurde, gibt es nun eine letzte Frist bis zum Jahr 2027, das Ziel zu erreichen. Spätestens danach drohen Deutschland Vertragsstrafen durch die EU.

Anstatt nun mehr Anstrengungen für die Gewässer und die Fische zu unternehmen, wird versucht das Gesetz zu ändern und die gesetzten Ziele aufzuweichen. Das ganze nennt sich „Fitness-Check“ der Wasserrahmenrichtlinie und findet derzeit statt. Während Politiker der Mitgliedsstaaten versuchen, die Frist erneut zu verlängern oder auch die Ziele aufzuweichen, bietet der „Fitness-Check“ jedem Bürger der EU die Möglichkeit, seine Meinung einfließen zu lassen. Wir sollten diese Chance nutzen!

Jeder Angler in Deutschland hat die Möglichkeit, mit wenigen Klicks die Initiative zu unterstützen. Es geht um die Einhaltung der Ziele der WRRL und dem verbindlichen Termin 2027 für deren Umsetzung. Hunderte europäische Verbände haben die Kampagne #ProtectWater zusammen ins Leben gerufen.

Von der Bundesregierung erwartet der DAFV, dass sie den Beschluss der Umweltministerkonferenz von Bund und Ländern im Juni 2018 umsetzt und sich auf EU-Ebene für den Erhalt der Gesetzgebung stark macht, denn sauberes Wasser und gesunde Fischbestände sind nicht verhandelbar, sondern öffentliche Güter, die geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden müssen.

Zusätzlich ist es über den Link bei der EU Kommission

https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/initiatives/ares-2017-5128184/public-consultation_de

möglich, mehr Informationen zu erhalten und Fragebögen direkt online zu beantworten.

Teil I – Fragebogen für die Öffentlichkeit

Teil II Fragebogen für Fachleute

Öffentliche Konsultation als Beitrag zur Eignungsprüfung der EU-Wasserrahmenrichtlinie, der damit verbundenen Richtlinien (Grundwasserrichtlinie und Richtlinie über Umweltqualitätsnormen) sowie der Hochwasserrichtlinie“

Die E-Mail-Adressen werden als Teilnehmer registriert, sodass mit weiteren Adressen die Fragebögen bei Bedarf und Sachkenntnis zusätzlich beantwortet werden können. Dabei ist der Vorstand gern behilflich und wird im Rahmen der Mitgliederversammlung am 25.01.2019 praktische Hinweise geben.

Bitte beteiligt Euch und es sollten Bekannte und auch Nichtangler für den Gewässerschutz zur Abstimmung aufgefordert werden. Bis 4. März 2019 ist die Stimmabgabe möglich.

Den Fragebogen Teil 2 habe ich mir vorgenommen. Hier werde ich die Sünden der Landesregierungen aber auch der EU- Kommission gnadenlos offen legen.

Wasserrahmenrichtlinie: „Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss“.

Gerhard Kemmler

Vorsitzender